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Landgericht München l, Az.: 6 S 7321/03 Zahnbehandlung auch bei Außenseitermethode FALL:
Zu ihrer Zahnärztin hatte Birgit Brönnauer uneingeschränktes
Vertrauen. Huldvoll ergab sie sich deren Behandlungsvorschlägen. Denn
ihr Ansatz war stets ganzheitlich, was Birgit zu schätzen wusste. So
griff die Dentistin bei der Korrektur einer Zahnfehlstellung auf die
so genannte Crozat-Methode zurück, die kieferorthopädische mit
prothetischen Maßnahmen verbindet und zudem auch Magnetfeld- und
Ozonsauerstoff-Therapien einschließt. Der flächendeckende Durchbruch
steht in Deutschland freilich seit 80 Jahren aus. Deshalb weigerte
sich Birgits Kasse auch, die Therapie zu bezahlen. Weil sie aber
erfolgreich war, zog Birgit vor das Münchner Landgericht. Es sprach
folgendes Urteil: |