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Urteil des Sozialgerichts Berlin vom
18.01.1991,
Az.: S 72 Kr 1242/89
Aus den Entscheidungsgründen:
"NeyTumorin ist zwar kein anerkanntes Heilmittel, jedoch ist zu
beachten, daß es für die Erkrankung Krebs überhaupt kein anerkanntes
Heilmittel gibt und somit ist eine nicht konventionelle bzw. alternative
Heilmethode ebenso zu rechtfertigen wie die konventionelle
Medizin".
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